Allgemeines
Aufgrund eines Vertrages zwischen der Kath. Kirche und dem Land Niedersachsen (Konkordat) ist das Land verpflichtet, im Grundschulbereich Schulen bereitzustellen, die ein besonderes Angebot für kath. Kinder darstellen: sie sollen den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag mit einer konfessionell geprägten Grundorientierung erfüllen.
(s. auch
Päd. Konzept unserer Schule).
Eine solche Schule ist die Kath. Grundschule Harlingerstraße: eine staatliche Schule für Kinder kath. Bekenntnisses – d.h., der Schulbesuch ist selbstverständlich wie an anderen staatlichen Regelschulen kostenlos.
Laut Schulgesetz ist unsere Schule vorrangig für kath. getaufte Kinder vorgesehen (orthodoxe Christen gelten in diesem Sinne auch als kath. Christen). Nicht-katholische Kinder können an unserer Schule nur zu einem Prozentsatz von
maximal 30 % aufgenommen werden (vgl. NschG § 129 Abs. 3).
Auch für unsere Schule gibt es einen Schulbezirk. Dieser umfasst den gesamten Stadtnorden und die Gemeinden der angrenzenden Landkreise (Metjendorf, Wahnbek, Rastede …). Eine genauere Zuordnung können Sie unter
www.oldenburg.de/microsites/schule/hilfe-bei-der-schulwahl/grundschulbezirke.html finden.
Anmeldeverfahren
Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden die Kinder schulpflichtig, die im einschulenden Jahr das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 01.10. vollenden werden.
NEU:
Der Niedersächsische Landtag hat in einer Sitzung am 27.02.18 Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes für die Einschulung beschlossen.
Der Einschulungsstichtag wurde flexibilisiert. D.h. bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, den Schulbesuch um ein Jahr hinauszuschieben. Bei der Anmeldung - spätestens bis zum 1. Mai - ist der Schule mit einem formlosen Schreiben beider sorgeberechtigter Elternteile mitzuteilen, dass der Schulbesuch des Kindes um ein Jahr verschoben werden soll. Die Schulpflicht und die daraus resultierende Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt bleiben verpflichtend.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Dokument:
PDF
Die Anmeldungen für ein Schuljahr sind
bisher immer im Mai des Vorjahres gewesen(den genauen Termin finden Sie immer zeitnah auf der Homepage www.gs-harlingerstrasse.de) - Also beispielsweise für das Schuljahr 2017 im Mai 2016. Dies ist an allen Grundschulen Niedersachsens gleich. Hintergrund ist, dass alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung auf ihr Sprachverständnis überprüft werden müssen. Kinder mit Defiziten in der deutschen Sprache haben dann im letzten Kindergartenjahr die Möglichkeit, kostenlose Sprachförderung zu bekommen. Um feststellen zu können, wer diese Unterstützung benötigt, müssen die Anmeldungen 1,5 Jahre vor der Einschulung sein.
In diesem Jahr (2020) ist es aber aufgrund der Schulschließungen wegen der Corona-Krise bis jetzt fraglich, wann genau die Anmeldungen stattfinden können. Sobald wir von offizieller Seite Näheres dazu wissen, werden wir dies hier unmittelbar bekanntgeben und die Termine auf der Homepage entsprechend einstellen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld!
Alle Kinder, die in unserem Einzugsgebiet wohnen und katholisch getauft wurden (die Konfession der Eltern ist hierbei nicht relevant!), werden von uns vor der Anmeldung angeschrieben und zu der Sprachstandsfeststellung eingeladen.
Wenn Sie nicht von uns angeschrieben wurden/werden, können Sie sich gerne im Büro (sekretariat@kgh-ol.de oder unter 0441-86377) melden.
Anmeldung
Für die Anmeldung ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten die Geburts- und Taufurkunde des Kindes vorlegen.
Die Schule arbeitet mit den Einrichtungen des Katholischen Kindertagesstättenvereines (KKOe.V.) Oldenburg intensiv zusammen. Kinder, die Einrichtungen dieses Trägers besuchen, brauchen nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, da bei diesen Kindern das „Sprachstandsfeststellungsverfahren“ in den Einrichtungen durchgeführt wird.
Kinder, die eine andere Einrichtung besuchen, müssen bei der Anmeldung persönlich erscheinen.
Aufnahmeverfahren
Alle katholisch getauften Kinder haben das Recht, eine kath. Grundschule zu besuchen. D.h., dass jedem katholischen Kind aus unserem Einzugsgebiet an unserer Schule ein Platz zusteht!
Für die Kinder, die nicht katholisch getauft wurden, ist das Aufnahmeverfahren ein anderes. Zunächst muss geklärt werden, wie viele katholische Kinder in dem jeweiligen Jahrgang sind. Hieraus ergibt sich dann die Zahl derer, die als nicht- katholische Kinder dazukommen können. Sollten hierbei mehr Kinder angemeldet sein, als aufgenommen werden können, entscheidet das Los (Kinder aus den Einrichtungen des KKOeV.s werden -wenn möglich- bevorzugt).
Nach der Anmeldung lädt das Gesundheitsamt alle angemeldeten Kinder zur Schuluntersuchung ein. Diese Untersuchung läuft unabhängig von der Schule und findet im Zeitraum Herbst-Frühjahr statt.
Die Zu- bzw. Absagen werden in der Regel nach den Osterferien des Jahres der Einschulung verschickt.
Termine vor der Einschulung
1,5 Jahre vor der Einschulung: Anmeldung und Sprachstandsfeststellung
Ggf. 1 Jahr vor Einschulung: Sprachförderung im Kindergarten
Frühjahr-Herbst vor der Einschulung: Schuluntersuchung im Gesundheitsamt
April vor Einschulung: Zu-/Absagen
Mai/Juni vor Einschulung: Einladung durch Kinder aus der Schule zum Schnuppertag
Juni/Juli: Einladung zu einem ersten Elternabend
Samstag nach Schuljahresbeginn: Einschulung
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!